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2. Arbeitsbereich : Umwelt
und Gesundheit
GESUNDHEITSPARLAMENT
Arbeitsbereich "Umwelt und Gesundheit"
c/o SHG Amalgam, SEKIS, Albrecht-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin
_________________________________________________________________________
06.03.03
Trickserei im Quecksilber-Bericht
des UN-Umweltprogramms
Das UN-Gremium schildert die Umweltverschmutzung durch Quecksilber ausführlichst
und erachtet diese als gesundheitsgefährdend, geht aber an der Amalgam-Problematik
vorbei.
Dennoch könnte sich ein Kurswechsel in der Amalgam-Politik anbahnen.
Kürzlich wurde in den Medien berichtet, dass man im Rahmen des UN-Umweltprogramms
(UNEP) in einer aktuellen Untersuchung zu dem Schluss kam, Quecksilber
habe sich zu einer ernsten gesundheitlichen Bedrohung entwickelt, denn:
"Die Quecksilber-Verseuchung ist nach neuesten Kenntnissen weit höher
als bislang angenommen", so der UNEP-Exekutivvizedirektor Kakakhel
[1].
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass von offizieller
Seite auf diesen gravierenden Missstand aufmerksam gemacht wird. Allerdings
gibt es einige Ungereimtheiten in dieser Studie, die hier näher beleuchtet
werden sollen.
Zunächst erstaunt, dass sich "nach neuesten Kenntnissen"
die Quecksilberbelastung als hoch und damit gesundheitsbedrohlich erwiesen
haben soll.
Es ist nicht neu, dass die Bevölkerung in starkem Maße dem
hochtoxischen Quecksilber ausgesetzt ist, wenn auch hauptsächlich
aus anderer Quelle als uns die UN-Experten weismachen wollen
Tatsächlich macht die jetzige Feststellung über die quantitativ
wie qualitativ bedrohliche Quecksilberbelastung deutlich, wie wenig vertrauenswürdig
offizielle Statements sind - was freilich auch nicht neu ist. Denn nach
den bisherigen Beteuerungen offizieller Stellen reduzierte sich generell
die Schadstoffbelastung von Mensch und Umwelt und ging von Quecksilber
für die Allgemeinbevölkerung kaum eine Gefahr aus.
So verlautbaren beispielsweise unsere Gesundheitsbehörden nach wie
vor, Amalgam zeitige allenfalls leichte Nebenwirkungen wie etwa "Hautunverträglichkeiten
und Allergien". Ansonsten aber sähen "weder das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte noch die Europäische Kommission
(...) einen begründeten Verdacht, dass das Quecksilber aus Amalgam
negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, die seine Verkehrsfähigkeit
in Frage stellt" [2 (S. 2)]. Und die Müllwirtschaft, die nun
im UNEP-Bericht u.a. auch als wesentlicher Faktor für die Quecksilberverseuchung
genannt wird, hat sogar durch die deutsche Ärzteschaft ein Öko-Siegel
erhalten. So warb u.a. auch Bundesärztekammerpräsident Vilmar
höchstpersönlich für die Müllverbrennung [3 (S. 200)]
und bescheinigte auch den Siedlungsabfalldeponien, dass sie "keine
erkennbaren gesundheitlichen Gefahrenquellen für die Bevölkerung
darstellen" [4].
Diesen Aussagen haben kritische Bürger zu Recht misstraut [3 (S.
199, 206)], wie nunmehr auch der UNEP-Bericht bestätigt.
Es war überfällig, dass die in Fachkreisen längst bekannte
gefährlich hohe, aber von vielen Verantwortlichen bisher schöngeredete
Quecksilberbelastung auch von der UN unumwunden festgestellt wurde. Freilich
ist fraglich, ob daraus grundlegende Änderungen resultieren werden.
Bekanntlich werden wissenschaftliche Erkenntnisse nur in soweit respektiert,
wie sie die Belange der Wirtschaft und Politik nicht stören.
Überbetonung der Umweltbelastung
Nachweislich an der Realität vorbei geht die vom UNEP-Gremium vorgenommene
Gewichtung der Einflussfaktoren.
Laut Zusammenfassung der UNEP-Studie erfolgt die Quecksilberbelastung
der Bevölkerung hauptsächlich durch Fischkonsum und Luftverschmutzung.
Zahnamalgam, das sogar nach Aussage der WHO [5] und unserer Gesundheitsbehörden
[6] bei weitem die größte allgemeine Quelle für Quecksilber
darstellt, wird in der Zusammenfassung der UNEP-Studie nicht als solche
benannt und die vielfach in Wissenschaft und ärztlicher Praxis dokumentierte
Gesundheitsschädlichkeit von Amalgam bleibt gänzlich unerwähnt.
Doch zum Amalgam später.
Bleiben wir zunächst bei der Feststellung der UNEP-Experten, die
allgemeine Quecksilberbelastung, insbesondere durch Fischkonsum und Luftverschmutzung,
verursache, dass "der Quecksilberwert im Blut jeder zwölften
in den USA lebenden Frau über dem Limit" liegt. Nach Ansicht
einiger Forscher haben daher allein in den USA 300.000 Neugeborene ein
erhöhtes Risiko für Gehirnschäden. Weltweit könnte
es Millionen derartiger Fälle geben, so das UNEP-Gremium [1,7].
Derlei Eingeständnisse von offizieller Seite sind, wie gesagt, ungewohnt
. Denn bisher wurden auch hierzulande von den Maßgeblichen, ebenfalls
unter Berufung auf den wissenschaftlichen Erkenntnisstand, nicht nur amalgambedingte
Gesundheitsrisiken, sondern z.T. jegliche Gefahren durch die übliche
Quecksilberbelastung negiert; ein Dementi blieb bislang aus.
So gibt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) an, ein erhöhter
Quecksilberspiegel im Blut sei [insbesondere auch - die Verf.] bei Frauen
und ihren Babies nicht nachweisbar. Und die Bundesgesundheitsbehörden
[2 (S. 2 unten)] im Verbund mit BZÄK [8] und Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung (KZBV) [9 (S. 5)] schließen insbesondere auch
eine fetale und frühkindliche Schädigung durch Amalgam - der
bei weitem größten Quecksilberquelle - grundsätzlich aus.
Auch hinsichtlich weiterer Quecksilberexpositionen gibt die KZBV Entwarnung:
Es "besteht für den Menschen auch bei hohem Fischkonsum keine
Gefahr, wie zahlreiche Untersuchungen aus Japan und Skandinavien (Nationen
mit traditionell viel Fisch auf dem Speiseplan) beweisen. Auch das Einatmen
von Quecksilberdämpfen hat bei Berufsgruppen, die intensiv mit Quecksilber
arbeiten (z.B. Spiegel-Industrie) nicht zu Erkrankungen geführt,
die irgendwelche Besonderheiten im Vergleich zur Normalbevölkerung
zeigen." [9 (S. 4 oben)]
All diese Aussagen haben nun nach der Feststellung des UN-Umweltprogramms
keinen Bestand mehr. Dass die Schulmedizin hierzulande im allgemeinen
dennoch bisher keine entsprechenden klinischen Befunde erheben konnte,
liegt doch wohl an unzureichender toxikologischer Diagnostik, denn an
- wie behauptet - nicht existierenden quecksilberinduzierten Erkrankungen.
Dieses diagnostische Defizit muss schleunigst beseitigt werden, um den
Anschluss an den medizinisch-wissenschaftlichen Standard in der Welt zu
erreichen und die Betroffenen einer adäquaten Therapie zuzuführen.
Amalgam als Marginalie
Kommen wir zum Thema Amalgam: Wie bereits erwähnt, wird in der Zusammenfassung
der UNEP-Studie als Hauptquelle von Quecksilber sowohl der Fischkonsum
als auch die Luftverschmutzung (und zwar: Stromerzeugung, Müllverbrennung
sowie Gold- und Silberminen und - die bedrohliche Natur nicht zu vergessen!
- Vulkane und Erdkruste), hervorgehoben, das Amalgam aber nur marginal
erwähnt.
Wer sich allerdings die Mühe macht, den gesamten Text des UNEP-Berichts
[10] zu durchforsten, findet höchst Interessantes:
Anscheinend hat die Amalgam-Lobby dem UN-Gremium feste Vorgaben gemacht,
die nicht überschritten wurden. Im Inhaltsverzeichnis kommt Amalgam
gar nicht vor, im Text spielt es eine untergeordnete Rolle.
Das allergrößte und bedenklichste Problem beim Quecksilber
ist in der Darstellung des UNEP-Gremiums also die Freisetzung in die Umwelt,
mit - jawohl! - möglicherweise ernsten gesundheitlichen Folgeschäden.
Gefährlich sind aber nicht nur die Kraftwerke, sondern - siehe da
- auch die Krematorien, in denen Leichen mit Amalgamfüllungen verbrannt
werden. Da Filter zu aufwendig und teuer sind, wird in dem Bericht als
beste Lösung für dieses Problem empfohlen - man höre und
staune! -, auf den Amalgameinsatz beim Menschen zu verzichten. Sogar bei
der Erdbestattung stelle sich das Problem der Quecksilberbelastung des
Bodens. Auch in der Zahnarztpraxis sind die aufsteigenden Quecksilberdämpfe
und der Quecksilberabfall ein ernstes Problem. Aber das im menschlichen
Organismus angereicherte Amalgam? Kaum der Rede wert!
Die Augen werden erst auf Seite 71 (von 270) geöffnet. Aus einer
Tabelle der täglichen Quecksilberaufnahme aus den verschiedenen Quellen
ergibt sich, dass dampfförmiges Quecksilber aus Amalgamfüllungen
(3,8 bis 21 µg/Tag) die mit Abstand stärkste Belastungsquelle
darstellt, weit vor dem Fischkonsum mit 2,4 µg/Tag.
(Hier zeigt sich, dass die UNEP-Angaben zur Quecksilberbelastung mitnichten
auf "neuesten Kenntnissen" beruhen. Denn die vorstehend genannten
Daten wurden bereits 1991 von der WHO veröffentlicht [5] - freilich
ohne, dass man sich offiziellerseits bisher darum geschert hat.)
Aber warum nur - staunt der Laie - hat sich die Untersuchungsgruppe auf
Nebenschauplätzen derart verzettelt, indem über viele Seiten
die (sicherlich schlimme) Belastung von Luft, Wasser und Boden ausgebreitet
wird, während das in den menschlichen Körper
aufgenommene Quecksilber nur am Rande gestreift und Amalgam in der Zusammenfassung
nicht einmal explizit als größter Belastungsfaktor benannt
wird? Die Antwort steht auf Seite 59:
"However, the Working Group for this Global Mercury Assessment, in
line with its mandate, focused on environmental exposures to mercury and
their adverse effects on health, and did not review or assess the potential
effects of exposures to elemental mercury vapour from dental amalgams
or the possible conversion to other mercury forms in the body. Moreover,
the Working Group did not reach any conclusions about whether or not dental
amalgams cause adverse effects."
Die Amalgam-Lobby kann aufatmen und zufrieden sein: Die Arbeitsgruppe,
die den Report erstellte, sollte sich nur um die Umweltbelastung kümmern
und hatte kein Mandat bezüglich Zahnamalgame. Außerdem konnte
man sich nicht einigen, ob Amalgam überhaupt schädlich für
den Menschen ist.
Indem zusätzlich Amalgam in der Zusammenfassung nicht als Hauptbelastungsquelle
genannt wurde, konnte man ziemlich sicher sein, dass der Amalgam-Skandal
unentdeckt bleibt. Denn im allgemeinen wird lediglich die Zusammenfassung
bzw. überhaupt nur die Pressemitteilung und nicht der gesamte Text
einer Studie gelesen; so auch tatsächlich von den landauf, landab
berichtenden Medien, die Amalgam gänzlich unerwähnt lassen.
Ein Paradebeispiel, mit welchen Mitteln die Öffentlichkeit (erfolgreich)
getäuscht wird. Bravo! Gute Arbeit! Champagner für alle!
Am Rande sei bemerkt, dass eine andere wesentliche iatrogene und oftmals
staatlich vorgeschriebene Quelle der Quecksilberbelastung ebenfalls kaum
Erwähnung findet: Thimerosal als Konservierungsstoff in Impfstoffen.
Damit erhalten vor allem Babies und kleine Kinder den entscheidenden Schlag
gegen ihre Gesundheit, entwickeln Autismus
[11] oder das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (Attention deficit disorder)
[12] und natürlich das ganze Spektrum der üblichen chronischen
Krankheiten. Denn die Dosis, bezogen auf das Körpergewicht, kann
vor allem bei mehreren Impfungen hintereinander extreme Ausmaße
annehmen [13].
Kurswechsel in der Amalgam-Politik?
Der UNEP-Chef Klaus Töpfer nennt den Bericht "ein klares Signal"
und mahnt: "Es muss dringend gehandelt werden - so schnell wie möglich."
[7]
Töpfer ist für sein Engagement bekannt. Als seinerzeitiger Bundesumweltminister
machte er sich u.a. stark dafür, die Dioxin-Richtwerte im Boden zu
erhöhen, um wegen der sonst nicht nutzbaren Böden den Regressansprüchen
der Landwirte zu entgehen [3 (S. 240)]. (Das Vorsorgeprinzip heißt
in der Interpretation der politischen Klasse offenbar nicht Schutz für
die Bürger, sondern Schutz vor den Bürgern.) Für seine
umweltpolitischen Verdienste wurde Töpfer vor nicht allzu langer
Zeit auf der internationalen politischen Bühne offiziell geehrt -
welcher Art diese Verdienste waren, wurde nicht publik.
Im UNEP-Bericht wurde bereits ein Lösungsvorschlag gemacht: Der
Verzicht auf Amalgam - wegen der Luftbelastung durch die Krematorien,
versteht sich! All die Jahre haben doch unsere Gesundheitsbehörden
wie auch die WHO "keinen Handlungsbedarf" gesehen und nun also
wird vom UNEP-Chef höchstpersönlich gar Eile geboten. Welch
eine Wende!
Freilich wird im UNEP-Bericht der Eindruck vermittelt, die Kontamination
von Fisch und Luft sei für den Menschen gefährlicher als die
direkte und hohe Quecksilberaufnahme durch inkorporierte Amalgamfüllungen.
Dies gibt Anlass zu argwöhnen, ob hier wieder einmal eine Maßnahme
zum Schutz vor den Bürgern getroffen, nämlich der Amalgam-Lobby
ein Hintertürchen geöffnet wurde: der Amalgamausstieg nach schwedischem
Muster. Schweden verabschiedete sich von Amalgam im Jahr 2001 aus ökologischen,
nicht aus humantoxikologischen Gründen. D.h. die Umweltbelastung
galt als Ausstiegsgrund, sodass nicht über die toxische Gefahr für
den Menschen aufgeklärt wurde. Damit war es den Verantwortlichen
möglich, sich ungeschoren aus der Affäre zu ziehen, d.h. ohne
juristische und finanzielle Konsequenzen für die seit Jahrzehnten
bewusst und billigend in Kauf genommene Gesundheitsschädigung von
Millionen Amalgamträgern.
Schon im Jahr 1996 wurde in Deutschland in der juristischen (!) Fachpresse
in einem eifernden, die Hoheit der Amalgam-Lobby signalisierenden Artikel
- offenbar zur Abschreckung jeglicher juristischer Angriffe - ein möglicher
Ausweg angekündigt: "Die deutsche Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde hat ein Strategiepapier entworfen, auf dessen
Basis ein sanfter Ausstieg aus dem Werkstoff Amalgam - jedoch ohne zeitliche
Zielsetzung - möglich werden soll." [14]
Nun also scheint die Zeit zum Rückzug gekommen zu sein und die UN
den Weg dafür zu bereiten. Denn die Position der Amalgam-Lobby ist
ohne Gesichtsverlust nicht länger haltbar.
In Deutschland hat eine starke Allianz von Wissenschaftlern, Zahn-/Ärzten,
Juristen und Patienten akribisch aufgedeckt, dass die Vorgehensweise der
Amalgambefürworter nicht mit den Kriterien einer redlichen Wissenschaft
und den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren ist, und daher
öffentlich ein Amalgam-Verbot gefordert. Zudem hat eine Regierungspartei,
Bündnis 90/Die Grünen, einen Beschluss gegen Amalgam gefasst.
Es wird eng.
Auch in Frankreich verlangen zwei starke Gruppen, Zahnärzte und Patienten,
Aufklärung über Amalgam und dessen Verkehrsverbot [15].
In den USA gibt es eine besonders breite und aktive Anti-Amalgam-Bewegung,
wozu auch Abgeordnete und Senatoren gehören. Durch massive Proteste
wurden bereits Anhörungen und Diskussionen in wichtigen politischen
Gremien sowie die Aufklärungspflicht über die Amalgamrisiken
in einigen Bundesstaaten erreicht.
Der Druck auf die Amalgam-Lobby nimmt also international zu.
Sollte man Amalgam tatsächlich auf dem Öko-Schleichweg verschwinden
lassen, wäre dies hauptsächlich eine Schutzmaßnahme für
die Amalgam-Lobby, weniger für die Bevölkerung. Freilich, wenn
keine Amalgamfüllungen mehr gelegt würden, wäre ein Teil
der toxischen Gefahr gebannt; besser als nichts. Aber der Rechtsstaatlichkeit
und medizinischen Ethik wäre damit nach wie vor nicht Genüge
getan.
Denn solange nicht uneingeschränkt über die Gesundheitsgefahren
des Amalgams aufgeklärt wird, wird weiterhin horrender Schaden angerichtet:
Millionen ahnungsloser Amalgamträger würden weiterhin vergiftet.
Zusätzlich geschädigt durch unsachgemäße zahnärztliche
Maßnahmen wie das ungeschützte Entfernen von Amalgamfüllungen
oder die Kombination von Amalgam mit anderen Dentalmetallen. Die Mehrzahl
der Ärzte würde in Unkenntnis der Amalgam-Intoxikation wie bisher
Krankheiten fehldiagnostizieren und -therapieren. Wegen der mangelnden
versicherungsrechtlichen Anerkennung der Amalgam-Intoxikation gerieten
Menschen auch künftig in soziale Not. Ebenso bliebe auch der finanzielle
Schaden für unsere Sozialsysteme und die Volkswirtschaft immens.
Fazit
Bekanntlich wird von offizieller Seite immer nur soviel eingestanden,
wie nicht länger zu negieren ist. Eine solche Halbwahrheit hat uns
jetzt das UNEP-Gremium mit der Feststellung von der gesundheitsbedrohlichen
Quecksilberbelastung beschert. Davon kann nun nicht mehr abgerückt
werden. Insbesondere auch die Schulmedizin wird dem Rechnung zu tragen
haben. In den Hintergrund gedrängt wurde die Tatsache, dass Amalgam
die bei weitem grösste Quelle der Belastung mit Quecksilber darstellt.
Und völlig verschwiegen wurden die quantitativ wie qualitativ erheblichen
Amalgam-Folgeschäden. Interessant ist das Eingeständnis, dass
laut Auftrag - von wem auch immer - das Thema Amalgam nicht näher
untersucht werden durfte. Dies zeigt, dass die UN entweder selbst nicht
an einer wirklich objektiven Darstellung und einem effizienten Schutz
der Bürger interessiert oder aber nicht Herr im eigenen Haus ist,
also unter dem Einfluss mächtiger Interessengruppen steht.
In jedem Fall wird damit die allbekannte Politik der Heuchelei fortgeführt:
Probleme, Unrecht werden kaschiert und dabei der Anschein verantwortungsvollen,
humanen Handelns erweckt. Und während dieserart Politik das damit
verbundene Leiden und Sterben von Millionen Menschen ungerührt hinnimmt,
richtet sie mit dem Nimbus der Tugendhaftigkeit über sogenannte Schurkenstaaten.
Reinhard Lauer, Regina Nowack
Quellen:
1. die tageszeitung vom 04.02.2003, S. 9
2. Bundesministerium für Gesundheit: Amalgam-Füllungen und Amalgam-Ersatz
- Informationsblatt Nr. 27-02a, Stand: 24.07.2002
3. Wassermann, O.: Fälschung und Korruption in der Wissenschaft,
in: Bultmannn, A., Schmithals, F.: Käufliche Wissenschaft, Knaur,
München 1994
4. Bundesärztekammer (Hrsg.): Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung
durch Mülldeponien (Siedlungsabfall), ohne Datumsangabe. (Da sich
die Stellungnahme auf eine frühere Stellungnahme der Bundesärztekammer
von 1993 bezieht, ist anzunehmen, dass die Schrift Mitte/Ende 1990 publiziert
wurde.)
5. WHO: Inorganic Mercury, Environmental Health Criteria 118, Genf 1991
6. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Widerspruchsbescheid
an die Stufenplanbeteiligten vom 21.07.1995, Seite 5, 6, jew. m.w.Nw.
7. Internet: http://www.umweltmedizin.de vom 04.02.2003, UNEP: Weltweite
Quecksilberbelastung höher als bislang angenommen
8. Bundeszahnärztekammer (Hrsg.): Stellungnahme zum "Kieler
Amalgam-Gutachten", Köln 1997, S. 32 m.w.Nw.
9. Internet: http://zahninfo.de/m40.htm, Stand: 19.02.2003
10. Internet: http://www.unep.org/GoverningBodies/GC22/Document/UNEP-GC22-INF3.pdf
11. Bernard, S., Enayati, A., Redwood, L., Roger, H., Binstock, T. (ARC
Research, Cranford, New Jersey, USA): Autism: a novel form of mercury
poisoning, Medical Hypotheses (2001) 56(4), 462-471,
10 Seiten, 181 Literaturstellen, Internet: http://www.whale.to/a/pdf/Bernard
et al 2001.pdf
12. Michael, J., Goldberg, M.D.: Autism Spectrum Disorders, CFIDS and
ADD/ADHD: A Medical Epidemic and The Neuro-Immune Connection NIDS, Internet:
http://nids.net/pdf/slides1.pdf
13. Langbein, K., Ehgartner, B.: Das Medizinkartell - Die sieben Todsünden
der Gesundheitsindustrie, Piper, München Zürich 2002, S. 284
14. Will, Chr. et al.: Amalgam und Arzthaftung, RPG 2/ 1996, S. 96
15. Umweltgift-Report des Karlsruher Patintenverbandes PFAU e.V. 11/1998
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kontakt:
Reinhard Lauer
Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte e. V.
Lorsbachstr. 30
61440 Oberursel
Regina Nowack
SHG Amalgam
c/o SEKIS
Albrecht-Achilles-Str. 65
10709 Berlin
----------------------------------
Selbsthilfegruppe AMALGAM
c/o SEKIS (Selbsthilfe Kontakt- und Informations- Stelle,
in Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbands - Gesamtverband
e.V. und Förderung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales),
Albrecht-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin
Deutscher Bundestag Nachrichtlich:
Petitionsausschuß - Mitglieder des Dt. Bundestages
Vorsitzende Frau Heidemarie Lüth, MdB - Wissenschaftliche Institutionen
Platz der Republik 1 - Ärzteorganisationen
11011 Berlin - Patienteninitiativen
16.11.2001
Betreff: Beschwerde zum Schreiben des Petitionsausschusses vom 24.10.2001
Bezug: Einstellung des Petitionsverfahrens Pet 2-14-15-2120 (BT-
Drucksache 14/6984) in der Sache AMALGAM
Sehr geehrte Frau Lüth,
die Argumente des Petitionsausschusses in seiner vorbezeichneten Antwort
auf unseren Widerspruch zur Einstellung des Petitionsverfahrens gehen
in toto an den Tasachen vorbei.
Zur Erinnerung des Vorgangs:
- Die Patienteninitiative ZuG, Hattingen reichte 5/2000 eine Petition
in der Sache Amalgam mit zahlreichen Nachweisen zu dessen Gesundheitsgefährdung
ein und bat dementsprechend um die Durchsetzung eines Amalgam-Verbots
- Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bestritt 9/2000 in
einem Schreiben an den Petitionsausschuß die nachgewiesene Gesundheits-schädlichkeit
des Amalgams
- Die SHG Amalgam, Berlin schloß sich 12/2000 der Petition an und
widerlegte anhand umfangreicher wissenschaftlicher Literatur die Aussagen
des BMG. Des weiteren wurde nach-gewiesen, daß sich das BMG auf
die Aussagen von in Diensten von Zahnärzte-schaft und Industrie stehenden
Wissen-schaftlern stützte, die öffentlich der Daten-fälschung
überführt sind. Es wurde beantragt, aufgrund der Beweislage
für die Kausalität Amalgam ein Amalgam-Verbot zu erwirken und
einen Untersuchungsausschuß im Hinblick auf die Desinformationspolitik
des BMG einzusetzen
Die SHG Amalgam, Berlin wies 4/2001 weitere massive Desinformationen seitens
der Bundesgesundheitsbehörden nach. Die bereits gestellten Anträge
wurden wiederholt
- Der Petitionsausschuß schloß 9/2001 das Verfahren "unter
Berücksichtigung" eben jener auf Wissenschaftsfälschung
basierenden Fehlinformationen des BMG unverrichteter Dinge ab und trug
eine Begründung vor
- Die SHG Amalgam, Berlin legte 10/2001 Widerspruch ein, daß der
Petitions-ausschuß die nachweislichen Desinformationen des BMG berücksichtigt
und die zahlreichen dargelegten Beweise für die Schädlichkeit
des Amalgams ignoriert hatte. Des weiteren wurde die Begründung des
Petitionsausschusses in allen Punkten als sachlich unzutreffend nachgewiesen.
Die bereits gestellten Anträge wurden wiederholt.
Wenn nun also der Petitionsausschuß vorträgt, er habe eine
"sachliche Prüfung" durchgeführt, die Petition sei
"ordnungsgemäß beschieden" und unser Widerspruch
enthalte "keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte",
womit wir keinen Anspruch auf die Fortführung des Verfahrens hätten,
so entspricht dies schlicht nicht der Wahrheit.
Wenn der Petitionsausschuß nachweisliche Desinformationen zur Grundlage
seiner Entscheidung macht, kann von einer sachlichen Prüfung, von
einem ordnungsgemäß geführten Verfahren nicht die Rede
sein. Ebenso unkorrekt ist die Behauptung von entscheidungsunerheblichen
Argumenten unsererseits, nachdem wir in unserem Widerspruch die Entscheidungsbegründung
des Petitionsausschusses als sachlich unzutreffend nachgewiesen haben.
Es kann in einem Rechtsstaat nicht sein, daß Regierungsvertreter
a priori Recht bekommen, auch wenn sie nachweislich im Unrecht sind -
und dies sogar tun. Der Petitionsausschuß betriebe damit eine Demontage
der Demokratie und trüge in der Konsequenz im konkreten Fall die
Verantwortung für das Leiden und Sterben von Millionen Menschen.
Wir appellieren an Ihre Integrität und fordern erneut mit allem
Nachdruck ein rechtsstaatliches Vorgehen und damit, daß gemäß
der Beweislage unseren Anträgen stattgegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
(Regina Nowack)
Anlage von Regina Nowak zum e-mail vom 27.11.02 pet.bun 'BESCHLUE:PDF':
- 51 - AnI. 1 z. Prot. 14/68
noch Pet 2-14-15-2120-030022a
Das Vorbringen der Petentin enthält nach Auffassung des Petitionsausschusses
keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder Gesichtspunkte. Der
Petiti-onsausschuss
sieht daher keinen Anlass zu empfehlen, von dem Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 27.09.2001 abzuweichen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem
Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden kann.
Im Übrigen sieht der Petitionsausschuss keine Veranlassung für
die Einsetzung ei-nes
Untersuchungsausschusses in dieser Angelegenheit.
Weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit wird der Petitionsausschuss
nicht mehr
beantworten. Der Ausschussdienst ist angewiesen, derartige Zuschriften
unbeant-wortet
zu den Akten zu nehmen.
---------------
Selbsthilfegruppe AMALGAM
c/o SEKIS (Selbsthilfe Kontakt- und Informations- Stelle,
in Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbands - Gesamtverband
e.V. und Förderung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales),
Albrecht-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin
Deutscher Bundestag Nachrichtlich:
Petitionsausschuß - Mitglieder des Dt. Bundestages
Vorsitzende Frau Heidemarie Lüth, MdB - Wissenschaftliche Institutionen
Platz der Republik 1 - Ärzteorganisationen
11011 Berlin - Patienteninitiativen
17.10.2001
Betr.: Widerspruch zur Einstellung des Petitionsverfahrens Pet 2-14-15-2120
(BT-
Drucksache 14/6984) in der Sache AMALGAM
Ihr Schreiben vom 27.09.2001
Sehr geehrte Frau Lüth
Ihre Nachricht und die übermittelte Beschlußempfehlung des
Petitionsausschusses mit dem Inhalt, daß das Petitionsverfahren
unverrichteter Dinge abgeschlossen wurde, ist uns äußerst befremdlich.
Wir erheben Widerspruch, den wir wie folgt begründen:
1.
Unvollständig ist die Angabe des Petitionsausschusses, mit unserer
Eingabe sei lediglich ein Amalgam-Verbot gefordert gewesen.
Wir hatten des weiteren beantragt, aufgrund der nachweislichen Desinformationspolitik
der Bundesgesundheitsbehörden in der Sache Amalgam zur Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit einen unabhängigen Untersuchungsausschuß
zurAufarbeitung dieses Mißstands einzusetzen und entsprechende personelle
Konsequenzen zu veranlassen.
2.
Unzutreffend ist die Behauptung des Petitionsausschusses, ein Amalgam-Verbot
könne nicht befürwortet werden, weil es "an qualitativ
gleichwertigen Alternativmaterialien" fehle (S. 162).
De facto gibt es diese Alternativmaterialien, was auch der stellvertretende
Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Peter Kuttruff,
mit den Worten betonte:
"Die Zahnärzteschaft hängt nicht am Amalgam. Denn es gibt
eine Vielzahl moderner alternativer Zahnfüllmaterialien" [1].
Da die Alternativmaterialien ein weit geringeres toxisches Risiko bergen,
müssen sie selbstverständlich vor dem hochtoxischen Amalgam
Präferenz haben.
3.
Nicht den Tatsachen entspricht die Angabe des Petitionsausschusses, daß
durch Amalgamfüllungen "zumindest in Einzelfällen"
gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können.
Wir hatten mit Schreiben vom 04.12.2000, S. 27-31 ausführlich nachgewiesen,
daß es eine relevante Anzahl von konkreten Schadensfällen gibt,
de facto millionenfach.
Rechtlich reicht bei dem Umstand, daß viele Menschen potentiell
gefährdet werden und das eventuelle Schadensausmaß sehr hoch
sein kann, schon die bloße Wahrscheinlichkeit oder auch nur die
Möglichkeit eines Schadenseintritts aus für die Begründung
der Gefahrenlage [2] und damit für ein Verkehrsverbot eines Arzneimittels/Medizinprodukts
wie Amalgam. Gesundheitsschädigungen müssen nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 2 (2) des Grundgesetzes "mit
hinreichender Sicherheit" ausgeschlossen sein. Dies ist bei Amalgam
nachweislich nicht der Fall.
4.
Daß sich der Petitionsausschuß "für eine Vermeidung
von Amalgam, wann immer es möglich ist", ausspricht, ist leider
zum einen im Hinblick auf ein gebotenes Amalgam-Verbot nicht adäquat,
zum anderen aber selbst hinsichtlich einer reduzierten Anwendung von Amalgam
nicht effektiv.
Der Bundesrat hatte bereits mit Beschluß vom 29.04.1994 (Drucksache
149/94) die Bundesregierung gebeten, daß die Verwendung von Quecksilber,
darunter Amalgam, "auf das unbedingt notwendige Maß reduziert
wird." Leider ohne Erfolg, denn Amalgam ist bis heute die Regelversorgung
für Kassenpatienten, d.h., daß die breite Masse der Bevölkerung
ohne - gebotene - Aufklärung über die hohen und häufigen
Risiken des Amalgams diesen Gefahren zwangsweise ausgesetzt wird.
Demnach muß die Bundesregierung nun mit allem Nachdruck vom Petitionsausschuß
aufgefordert werden, zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit konsequent diese
Gesundheitsschädigung zu unterbinden.
5.
Die Feststellung des Petitionsausschusses, "die Behandlungsmöglichkeiten
für derartig [Amalgam-] Erkrankte dringend weiterzuentwickeln, geht
an den Tasachen vorbei.
Es gibt derzeit etliche effektive Behandlungsmöglichkeiten (auch
schulmedizinischer Art), deren (moderate) Kosten aber von den Krankenkassen
nicht übernommen werden. Damit handeln die Krankenkassen der Rechtslage
zuwider, wonach Patienten Anspruch auf Behandlung aller Erkrankungen unabhängig
von deren Ursache haben. Dies gilt selbstverständlich umso mehr,
als die Amalgamvergiftung nicht von Patienten, sondern von unserem Gesundheitswesen
verschuldet ist.
Es besteht also gar kein vordringlicher Bedarf zu weiterer Forschung,
die unnütz öffentliche Gelder kosten und die Problemlösung
vertagen würde. Die medizinischen Fakten sind längst geklärt
und es ist allerhöchste Zeit zu handeln.
6.
Nicht nachvollziehbar ist uns die Angabe des Petitionsausschusses, daß
dieser die Gespräche zwischen Vertretern der Bundesgesundheitsbehörden
und von Patienteninitiativen Amalgamgeschädigter "begrüßt",
womit er unsere "Eingabe nicht zu unterstützen" vermag.
Wir hatten mit Schreiben vom 04.12.2000 umfangreich nachgewiesen, daß
der derzeitige Referatsleiter für Amalgam beim Bundesgesundheitsministerium,
Herr Will, in toto wider den wissenschaftlichen Erkenntnisstand argumentiert
hat, sich auf führende Amalgambefürworter berufen hat, die öffentlich
der Wissenschaftsfälschung überführt sind, und damit den
Petitionsausschuß sowie die Petenten massivst desinformiert hat.
Eben weil mit den Bundesgesundheitsbehörden eine sachgerechte Behandlung
des Themas Amalgam seit Jahren und Jahrzehnten unmöglich ist und
diese damit ihrem gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren
zu schützen, nicht nachkommen, hatten wir uns an den Petitionsausschuß
gewandt.
Da ist es nun tatsächlich unfasslich, daß der Petitionsausschuß
"unter Berücksichtigung" eben dieser nachweislichen Desinformationsschrift
des Herrn Will vom Bundesministerium für Gesundheit zu seinem für
Amalgampatienten abschlägigen "Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung" gekommen ist. Damit heißt der Petitionsausschuß
Wissenschaftsfälschung gut und stützt sein Urteil auf eben diese.
Das kann nicht sein.
Zu Ihrer Information sei angemerkt, daß, wie zu erwarten war, die
Bundesgesundheitsbehörden und die amalgambefürwortenden zahnärztlichen
Standesorganisationen auch im weiteren Verlauf der o.g. Gespräche
auf ihrem, dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand widersprechenden Standpunkt
beharrt haben.
7.
Der Petitionsausschuß hat leider nichts dazu beigetragen, um diesen
nachgewisenen verheerenden Mißständen entgegenzuwirken. Damit
wird die Rechtsstaatlichkeit nicht gewahrt. Wir machen noch einmal mit
allem Nachdruck darauf aufmerksam, daß es hierbei um Menschenleben
geht, unser höchstes Rechtsgut, das es zu schützen gilt.
Wir fordern daher den Petionsausschuß erneut auf, unverzüglich
die Mißstände in den Bundesgesundheitsbehörden aufzuarbeiten
und in Einhaltung der Menschenrechte ein Amalgam-Verbot zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
(Regina Nowack)
Quellen:
[1] Stuttgarter Nachrichten vom 29.01.1999, Interview von Redakteur Wolfgang
Molitor mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung, Peter Kuttruff
[2] Krahn-Zembol W.: Ohne Recht kein Kläger, Zeitschrift für
Umweltmedizin 6/1999, S. 336
--------
ENTWURF 25.10.2002
Antrag auf Beschlußfassung
Der AB Umwelt und Gesundheit hat auf seiner letzten Sitzung am 08.092002
einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
Der AB protestiert gegen die nachfolgend genannten politischen und rechtlichen
Fehl-entschei-dungen. Er fordert das GP auf, seinerseits einen Beschluß
zu fassen und öffentlich Stellung zu den Mißständen zu
nehmen und dagegen vorzugehen.
1.
EU-Verbot von effektiv dosierten Vitalstoffsupplementen
Der Nährstoff-gehalt unserer Lebensmittel ist in den letzten Jahren
und Jahrzehnten dramatisch gesunken, sodaß auch bei so genannter
ausgewogener Kost keine optimale Versorgung mehr gewährleistet ist,
wie u.a. auch die WHO und die EU-Kommission feststellten. Immer mehr Bürger
haben dafür ein Bewußtsein entwickelt und konsumieren deswegen
hoch (ausreichend) dosierte Nahrungs-ergänzungsmittel (Vitamine,
Mineralien, Spuren-elemente etc.). Daran jedoch werden sie künftig
durch ein EU-Gesetz gehindert werden.
Die EU-Kommission hat - mit Unterstützung des Bundesinstituts für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin - angeblich
aus Gründen des Verbraucher-schutzes trotz millionenfacher Proteste
von EU-Bürgern am 13.03.2002 das Gesetz zu Vitalstoffsupplementen
verabschiedet. Danach dürfen innerhalb der EU nur noch extrem niedrig
dosierte Präparate in Verkehr sein und keine Aussagen zu deren positivem
Gesundheits-effekt gemacht werden (den sie so unzureichend dosiert auch
tatsächlich nicht mehr haben). Zusätzlich sind für die
Hersteller ein Zulassungs-verfahren (von Experten geschätzt: ca.
€ 100.000 pro Produkt) sowie klinische Studien Pflicht. Damit ist
dem Verbraucher eine ausreichende Vitalstoffversorgung mit Supplementen
und den kleinen und mittel-ständischen Herstellungsbetrieben deren
Produktionsmöglichkeit genommen worden. Denn die kostenintensiven
(wie im Arznei-mittelrecht geforderten) Zulassungs-verfahren und (überflüssigen,
weil in der Orthomolekularmedizin längst geführten) Studien
zu Wirksamkeit und Anwendungssicherheit werden sich diese Unternehmen
kaum leisten können. Dies kommt der finanzstarken Pharma-industrie
zugute, die den wachsenden Trend zu Naturheil-mitteln erkannt hat und
bereits mit "Nutraceuticals" (einer Kombination ineffektiv dosierter
und kombinierter Nahrungs-ergänzungsmittel (Nutrions) und pharmazeutischer
Zusatzstoffe) auf den Markt drängt.
Der freie Warenverkehr von Tabak, Alkohol oder auch Tausenden von Medikamenten,
für die es weder einen Nachweis der Wirksamkeit noch der Unbedenk-lichkeit
gibt, wurde von den Behörden freilich nicht eingeschränkt.
Der AB Umwelt und Gesundheit protestiert gegen diese Einschränkung
der bürger-lichen Freiheit. Gemäß dem Selbstbestimmungrecht
muß es jedem überlassen bleiben, ob und in welcher Dosierung
er Nahrungsergänzungsmittel konsumieren will. Das Verbot der EU-Kommission
ist aufzuheben.
2.
Beschluß des Bundesverfassungsgerichts pervertiert das Recht
Die 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit Beschluß
vom 28.02.2002 [1] (im Rahmen eines Verfahrens in Sachen Mobilfunk) u.a.
folgendes festgestellt:
· Solange keine generelle Kausalität von Umweltschädigungen
"wissenschaftlich allgemein anerkannt" ist, sind konkrete Überprüfungen
durch Verwaltungs-behörden und eine Beweiserhebung durch Gerichte
nicht erforderlich.
· "Wissenschaftlich allgemein anerkannt" heißt
nach Maßgabe des BVerfG, daß "staatliche Institutionen"
bzw. "anerkannte Stellen" bestätigen, daß ein solcher
wissenschaftlicher Erkenntnisstand besteht.
· Ein entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisstand ist auch
erst dann gegeben, wenn eine "abgeschlossene Forschung" vorliegt.
Mit diesen Vorgaben sind Grenzwerte und Schädigungen im Bereich
Umweltmedizin grundsätzlich nicht mehr justitiabel.
Die Behörden, die grundsätzlich industriefreundlich die Grenzwerte
festlegen - oft übereilt, ohne ausreichende Kennt-nisse in der Wissenschaft
abzuwarten - (z.B. im Bereich Mobilfunk), sind nun ermächtigt, allein
über die Anerkennung kritischer, gar gegenteiliger wissenschaftlicher
Ergebnisse als allgemeingültig zu entscheiden. Damit stellt die Justiz
die Überprüfung von Umweltproblematiken ausschließlich
in das Ermessen politischer Institutionen. Jene Institutionen also, deren
oftmals rechtswidriges Vorgehen gerade durch die "dritte Gewalt",
die Justiz, überprüft werden soll.
Ebenso verhält es sich mit anderen "anerkannten Stellen".
Im umweltmedizinischen Bereich sind dies ausschließlich mächtige
Lobbyverbände.
Auch die Auflage der "abgeschlossenen Forschung" unterhöhlt
das Recht. Eine solche Forschung kann nur dann vorliegen, wenn sie auch
finanziert wird. Die systematische Forschung im umwelt-medizinischen Bereich
unterbleibt aber bzw. wird oft verzögert, womit eine Überprüfung
von Grenzwerten systematisch verhindert wird. (Forschung wird in der Regel
von Industrie und Politik, also den Schadensverursachern finanziert.)
So nimmt die Fehl-entwicklung immer unkontrollierter ihren Lauf. Selbst
massive und massenhafte Schadensfälle, deren Kausalität durch
zahlreiche Experten nachgewiesen wird, können nun ganz "legal"
von den Behörden negiert werden. Damit werden verhindert:
· die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
· Strafverfolgung der Schadens-verursacher
· versicherungs-recht-liche Leistungen (Renten-, Krankenkasse
etc.)
· objektive Überprüfung von Schadenspotentialen (Grenzwerten)
· Aufhebung der weiteren Gefährdung von Mensch und Umwelt.
Dieser Beschluß der 3. Kammer des BVerfG ist für andere Gerichte
rechtlich zwar nicht bindend (im Gegensatz zu Entscheidungen des BVerfG
selbst), aber es ist davon aus-zugehen, daß Behörden und Gerichte
dennoch danach handeln werden.
Der aktuelle Beschluß steht im Widerspruch zu bindenden Grundsatz-entscheidungen
des BVerfG aus früherer Zeit. Beispielsweise im Kalkar-Beschluß
[2] heißt es u.a.: lediglich die "mit den Mitteln der praktischen
Vernunft nicht ausschließbare[n] Rest-risiken" seien als sozial
adäquat hinzunehmen.
Auch dem Europäischen Recht läuft der Kammerbeschluß des
BverfG zuwider. In ein-schlägigen Erklärungen des Europäischen
Rates in Nizza [3] und der Europäischen Kommission [4] zum Vorsorgeprinzip
heißt es, daß
· das Vorsorgeprinzip bis in die untersten Behörden der Mitgliedsstaaten
gilt,
· besonders bei Unsicherheiten bzgl. der wissenschaftlichen Bewertung
von Gefahren für die Gesundheit anzuwenden ist,
· die nach dem Vorsorgeprinzip getroffenen Maßnahmen jeweils
den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen und der Entwicklung des
angestrebten Schutzniveaus Rechnung zu tragen haben,
· bei der Risikobewertung auch Minderheiten-Positionen angemessen
zu berücksichtigen sind.
Ebenso weist der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU)
auf die staatliche Pflicht zum Schutz der menschlichen Gesundheit hin.
Der Sachverständigenrat betont, daß "die Empfindlichkeit
typischer Risikogruppen (...) bei der Normenfestsetzung einbezogen werden"
müsse, da sich Grenzwerte auf den "durchschnittlich gesunden
Menschen" beziehen, was eine Benachteiligung einzelner Gruppen wie
Kinder, Kranker oder empfindlicher Menschen darstellt [5].
Gleichfalls erklärte der RSU, daß prinzipiell bei Untersuchungen
zur Frage von Gesund-heits-störungen durch Umwelt-noxen einer Studie,
die einen Zusammenhang belegen kann, mehr Gewicht beizumessen ist als
einer Studie, die keinen Zusammenhang nachweist [6].
All diese Bestimmungen werden von der Politik ignoriert.
Der AB Umwelt und Gesundheit protestiert gegen die Pervertierung des
Rechts durch die 3. Kammer des BVerfG. Das Urteil ist zu revidieren. Es
sind Gremien unabhängiger, kompetenter Experten zu schaffen, die
über die Relevanz von Gefährdungspotentialen ent-scheiden.
gez. Regina Nowack und Kathrin Otte
(Sprecherinnen des AB Umwelt und Gesundheit)
Quellen:
1. BverfG (3. Kammer des 1. Senates), Beschluß vom 28.02.2002,
Az.: 1 BvR 1676/01, NJW 2002, S. 1638ff; noch nichtrechtskräftig,
da eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
erfolgt
2. Kalkar-Beschluß, BverfG 49, 89ff.
3. Europäischer Rat (Nizza): Schlußfolgerungen des Vorsitzes,
7.-9. Dez. 2000, Anlage III: Entschließung des Rates über die
Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips; (www.europa.eu.unt/council/off/conclu/dec2000/dec2000_de.htm)
4. EU-Kommission: Mitteilung die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips betreffend,
KOM (2000) 1, endgültige Version; www.europa.eu.unt/eur-lex/de/com/cnc/2000/com2000_001de01.pdf)
5. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU): Umwelt und
Gesundheit - Risiken richtig einschätzen, Sondergutachten, abgedr.
Als Bundestagsdrucksache 14/2300 vom 15.12.1999, ebenso: RSU: Umwelt-gutachten
2000 vom 14.03.2000, Bundestagsdrucksache 14/3363
6. Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Umweltgutachten
1987, Nr. 1713
AB- Umwelt: Info 4
EU-Verbot von effektiv dosierten Vital-stoffsupplementen
Der Nährstoff-gehalt unserer Lebensmittel ist in den letzten Jahren
und Jahrzehnten drama-tisch gesunken, sodaß auch bei so genannter
ausgewogener Kost keine optimale Versorgung mehr gewährleistet ist,
wie u.a. auch die WHO und die EU-Kommission feststellten. Immer mehr Bürger
haben dafür ein Bewußtsein entwickelt und konsumieren deswegen
hoch (ausreichend) dosierte Nahrungs-ergänzungsmittel (Vitamine,
Mineralien, Spuren-elemente etc.). Daran jedoch werden sie künftig
durch ein EU-Gesetz gehin-dert werden.
Die EU-Kommission hat - mit Unterstützung des Bundesinstituts für
gesundheitlichen Ver-braucherschutz und Veterinärmedizin - angeblich
aus Gründen des Verbraucher-schutzes trotz millionenfacher Proteste
von EU-Bürgern am 13.03.2002 das Gesetz zu Vitalstoffsupplemen-ten
verabschiedet. Danach dürfen innerhalb der EU nur noch extrem niedrig
dosierte Präparate in Verkehr sein und keine Aussagen zu deren posi-tivem
Gesundheits-effekt gemacht werden (den sie so unzureichend dosiert auch
tatsächlich nicht mehr haben). Zusätzlich sind für die
Her-steller ein Zulassungs-verfahren (von Experten geschätzt: ca.
€ 100.000 pro Produkt) sowie kli-nische Studien Pflicht. Damit ist
dem Verbrau-cher eine ausreichende Vitalstoffversorgung mit Supplementen
und den kleinen und mittel-ständischen Herstellungsbetrieben deren
Pro-duktionsmöglichkeit genommen worden. Denn die kostenintensiven
(wie im Arznei-mittelrecht geforderten) Zulassungs-verfahren und (überflüs-sigen,
weil in der Orthomolekularmedizin längst geführten) Studien
zu Wirksamkeit und Anwen-dungssicherheit werden sich diese Unternehmen
kaum leisten können. Dies kommt der finanzstar-ken Pharma-industrie
zugute, die den wachsen-den Trend zu Naturheil-mitteln erkannt hat und
bereits mit "Nutraceuticals" (einer Kombination ineffektiv dosierter
und kombinierter Nahrungs-ergänzungsmittel (Nutrions) und pharmazeuti-scher
Zusatzstoffe) auf den Markt drängt.
Der freie Warenverkehr von Tabak, Alkohol oder auch Tausenden von Medikamenten,
für die es weder einen Nachweis der Wirksamkeit noch der Unbedenk-lichkeit
gibt, wurde von den Behör-den freilich nicht eingeschränkt.
Die aktuelle Risikobewertung des Zahnamal-gams durch die Bundes-gesund-heitsbehörden
"Keinen Handlungsbedarf" sehen die Bundes-gesundheitsbehörden
auch hinsichtlich des nachweislich gesundheitsschädlichen Amalgams.
In einem jüngsten Entwurf einer Informations-schrift zu Amalgam geht
das federführende Bundeinstut für Arzneimittel und Medizinprodukte
wie bisher mit seinen Ausführungen nachweis-lich wider besseres Wissen
im wesentlichen an den Tatsachen vor-bei. Wichtige Fakten werden nicht
benannt, Sachverhalte einseitig, ungenau oder unkorrekt dar-gestellt.
Damit wird die Öffentlichkeit wie bisher des-informiert, wodurch
in der Konsequenz weiterhin zahlreiche Menschen zu gesundheitlichem Schaden
kommen.
Patientenorganisationen und der Deutsche Berufsverband der Umweltmediziner
haben ge-gen diese Desinformationschrift Protest erhoben und die Behörden
aufgefordert, endlich ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die
Öffentlichkeit uneingeschränkt über die hohen und häufigen
Risiken des Amalgams aufzuklären und umfassend davor zu schützen.
Spezifische diagnostische Laborparameter bei MCS (Multiple Chemikalien
Sensitivität)
Unabhängigen Wissenschaftlern ist ein wich-tiger Schritt hinsichtlich
der Diagnose der MCS gelungen. In einer Studie konnte bei MCS-Patienten
im Gegensatz zu den Kontroll-personen eine ausgeprägte inflammatorische
Dysregulation des Immunsystems nachgewiesen werden. Neben dem bei MCS-Patienten
schon vor einer Schadstoff-exposition stark erhöhten Zytokin IL-10
hat sich nach einer Schadstoffbelastung als immunologisches Charakteristikum
der Chemikalien-überempfindlichkeit die deutliche Dominanz des Zytokins
IFN-gamma herausgestellt. Ein the-rapeutischer Ansatzpunkt bei dieser
chronischen Entzündung könnten niedrigdosiertes Me-thotrexat
(ein Derivat der Folsäure), Antioxidanti-en sowie N-Propyl-Gallat
(ein synthetisches, po-lyhydriertes Phenol aus der Familie der Gallen-säureester)
als wirkungsvoller Radikalfänger sein.
(Weitere Infos: Priv.-Doz. Dr.med. Wilfried P. Bieger, Immumed GmbH, Goethestr.
4, 80336 München, Tel.: 089/54 32 17-0)
Mit diesen spezifischen diagnostischen Mar-kern kann erfreulicherweise
der offiziellerseits praktizierten Psychiatrisierung von MCS-Patienten
entgegengewirkt werden.
Regina Nowack
3/2002
RESOLUTION zum Zahnfüllstoff AMALGAM
Wir fordern angesichts der Beweisfülle für die Gesundheitsschädlichkeit
des Amalgams alle politischen und medizinischen Kräfte auf, sich
zur
Wahrung der Menschenrechte und des Gemeinwesens einzusetzen für:
- das strikte Verkehrsverbot von Amalgam
- die uneingeschränkte Aufklärung über die Risiken von
Amalgam
- die offizielle Anerkennung der Amalgam-Intoxikation
A. Prolog
1. Quecksilber (Hg) - auch in Zahnamalgam, aus dem ständig Hg freigesetzt
und
vom menschlichen Organismus aufgenommen wird - gehört zu den Gefahr-stoffen.
Die Gefahrstoffverordnung bezeichnet Quecksilberverbindungen als "sehr
giftig" (1). Als "sehr giftig" werden gemäß
§ 4 Ziff. 6 der Gefahrstoffverordnung
Stoffe bezeichnet, die "in sehr geringen Mengen bei Einatmen oder
Verschlucken
oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder
chronische
Gesundheitsschäden verursachen können" (2).
2. Grundsätzlich gibt es keinen Wirkungsschwellenwert für Hg,
unterhalb dessen
gesundheitsschädigende Wirkungen ausgeschlossen sind - wie u.a. auch
eine
Kommission des Bundesumweltamtes feststellte (3, 4) - , da die individuelle
Empfindlichkeit gegenüber Hg äußerst verschieden ist.
Die Hg-Abgabe aus
Amalgamfüllungen liegt z.T. aber sogar weit über den von internationalen
und
nationalen Gesundheitsbehörden festgesetzten Grenzwerten (5) .
3. In der wissenschaftlichen Literatur ist die Gesundheitsschädlichkeit
von Amalgam
in ca. 17.000 Publikationen dokumentiert (6). Das sind weit mehr Veröffent-lichungen
als zu jeder anderen Erkrankung.
4. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main stellte aufgrund ihrer umfassenden
Ermittlungen in ihrer Verfügung vom 31.05.1996 fest, "daß
Zahnamalgam auch
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch generell geeignet ist, in einer
relevanten
Anzahl von Fällen die Gesundheit von Amalgamträgern zu schädigen"
(7).
5. Der Deutsche Bundesrat forderte in einer Entschließung vom 29.4.1994
die
Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, daß die Verwendung von
Quecksilber
"auf das unbedingt notwendige Maß reduziert" wird und
führte zur Begründung
aus:
"Quecksilber und fast alle seine Verbindungen sind für Mensch
und Umwelt
gefährlich. Nach ihrer Aufnahme führen sie beim Menschen zu
chronischen
Erkrankungen der Nieren und zu irreversiblen Nervenschädigungen.
(...) In zahl-reichen
Anwendungsgebieten ist die Verwendung von Quecksilber und seinen Ver-bindungen
daher rückläufig oder bereits verboten. (...)
Verbote des Einsatzes gamma-2-haltiger Amalgame oder Beschränkungen
bei der
Anwendung von Amalgam bei bestimmten Bevölkerungs- und Risikogruppen
(...)
sind als Maßnahmen unzureichend" (8).
6. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
informierte
in seinen Bescheiden an die Pharmazeutischen Unternehmer/Stufenplanbeteiligten
ausdrücklich unter Berufung auf den "wissenschaftlichen Erkenntnisstand"
über
"die möglicherweise ernsten Gefahren aufgrund der mit der Anwendung
von
Amalgamen einhergehenden Quecksilberbelastung" (9) sowie über
"die
chronischen Intoxikationen - wie sie im Niedrigdosisbereich durch Amalgam-füllungen
auftreten können" (10).
7. Ebenso amtlich bestätigt wurde die "Amalgam-Intoxikation"
durch deren
Aufnahme in den im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellten
kassenarztrechtlichen Diagnosekatalog (11) und zwar ausdrücklich
als
"unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels (...) bei ordnungsgemäßer
Verabreichung" (12).
8. Die Human-Biomonotoring-(HBM)-Kommission des Umweltbundesamtes stellte
fest, daß ca. 1-4 % der Bevölkerung auch unterhalb der festgelegten
HBM-Werte
empfindlich gegenüber Quecksilber reagieren (4).
9. Tatsächlich wird eine Vielzahl von Amalgam-Schadensfällen
in der BRD bereits
von sachkundigen Ärzten therapiert (13).
10. Jeder Zahnarzt versorgt ca. 400 (!) Ärzte mit Folgekrankheiten
durch Amalgam
und Palladium-Basis-Legierungen (14).
11. Durch Fehldiagnostik und -therapie der chronischen Quecksilberbelastung
werden weltweit direkte Kosten von mehreren Billionen Dollar (!) verursacht.
Die
indirekten Kosten durch Arbeits- und Produktionsausfälle sollen diese
Summe
verzehnfachen (15).
12. Studienergebnissen der nordischen Länder in den neunziger Jahren
zufolge wäre
ein Drittel der Gesamtkosten des Gesundheitssystems (!) vermeidbar, wenn
Amalgam nicht mehr verwendet würde, da sie durch Folgeschäden
von Amalgam
entstehen (16, 17). Die Daten sind wahrscheinlich mit denen in der BRD
vergleich-bar.
13. Jährlich kommen ca. 20 Tonnen Quecksilber (allein in den alten
Bundesländern)
durch deutsche Zahnärzte zum Einsatz (18), wodurch Millionen Menschen
direkt zu
Schaden kommen. Darüber hinaus wird durch dieses Tun auch fortwährend
die
Umwelt belastet durch Sondermülldeponien, Krematorien und Friedhöfe.
Diese
Boden- und Luftbelastung geht wiederum auf die Nahrungskette und damit
abermals auf den Menschen über.
Demnach stehen Risiko und Nutzen von Dentalamalgam in keinem vertretbaren
Verhältnis
zueinander: Einerseits der Erhalt eines von Karies bedrohten Zahns und
andererseits eine
schwere Schädigung von Mensch, Umwelt sowie unserer Sozialsysteme
und unserer
Volkswirtschaft. Dies ist - insbesondere da es u.a. auch nach Aussage
der Kassenzahn-ärztlichen
Bundesvereinigung "eine Vielzahl moderner alternativer Zahnfüllmaterialien"
zu Amalgam gibt (19) - inakzeptabel.
Rechtlich reicht bei dem Umstand, daß viele Menschen potentiell
gefährdet werden und
das eventuelle Schadensausmaß sehr hoch sein kann, schon die bloße
Wahrscheinlichkeit
oder auch nur die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus für
die Begründung der
Gefahrenlage (20) und damit für ein Verkehrsverbot eines Arzneimittels/Medizinprodukts
wie Amalgam. Gesundheitsschädigungen müssen nach der Rechtsprechung
des Bundes-verfassungsgerichts zu Artikel 2 (2) des Grundgesetzes "mit
hinreichender Sicherheit"
ausgeschlossen sein. Dies ist bei Amalgam nachweislich nicht der Fall.
Daher sind aus rechtsstaatlichen Gründen zwingend unverzüglich
die folgenden
Konsequenzen zu ziehen.
B. Forderungskatalog
1. Sofortiges Amalgam-Verbot
2. Uneingeschränkte Aufklärung über die Amalgamrisiken
sowie über Diagnose-und
Therapiemöglichkeiten der Amalgam-Intoxikation
2.1 der Bevölkerung
2.2 der Zahn-/Ärzteschaft
Nachweis regelmäßiger Fortbildung bzgl. Diagnose-/ Therapieverfahren
Aufnahme der Thematik "Amalgam-Intoxikation" in den Lehrplan
der
medizinischen Fakultäten (inkl. Biochemie, Toxikologie, Umweltmedizin,
Ernährungswissenschaft)
3. Offizielle Anerkennung der Amalgam-Intoxikation durch:
Behörden, Kranken-, Rentenkassen, Versorgungsämter, Zahn-/Ärztekammern
und
andere Institutionen mit der Konsequenz der versicherungsrechtlichen Gleich-stellung
der Amalgam-Intoxikation mit anderen Erkrankungen:
3.1 Kostenübernahme der Krankenkassen für Diagnose- und Therapiemaßnahmen:
Entfernung von Amalgamfüllungen unter ausreichenden Schutz-maßnahmen
Ersatzrestaurationen mit Alternativmaterialien (Zement, Kompositen),
individuell auszutesten
Ggf. Kiefersanierung bei evtl. bestehenden Schwermetallherden (operative
Beseitigung, Laboranalysen des Wundmaterials zur Verlaufskontrolle)
Systemische Entgiftungstherapie mit geeigneten schul- oder alternativ-medizinischen
Methoden ggf. unter laborchemischer Kontrolle der
Giftausscheidung.
3.2 Anerkennung von Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Schwerbehinderung/
Pflegebedürftigkeit etc. aufgrund einer amalgaminduzierten Erkrankung
4. Finanzierungskonzept
4.1 Einsparung bei den Krankenkassen wegen des drastischen Rückgangs
von
Folgeerkrankungen durch Amalgam
5. Bildung eines Gremiums mit ausgewiesenen seriösen Wissenschaftlern,
Ärzten,
Juristen, Patienten... zur:
5.1 Überprüfung von offiziellen umweltmedizinischen Einrichtungen,
zahnärztlichen Vereinigungen und anderen zur Lobby der Amalgam-befürworter
gehörenden Organisationen auf ihre Seriosität und ggf. deren
Auflösung bzw. personelle Umbesetzung
5.2 künftigen Beteiligung im Gesundheitswesen bei der Erfassung und
Bewertung
von Gesundheitsgefahren
6. Einrichtung eines Entschädigungsfonds für die Härtefälle
unter den Amalgam-
geschädigten
6.1 Erwerbsunfähigkeit noch vor Eintritt ins Berufsleben, sodaß
nie eine Rente
bezogen werden kann
6.2 Schwerbehinderung/Pflegebedürftigkeit durch Amalgam
6.3 etc.
7. Untersuchung von Psychiatrieinsassen durch unabhängige Toxikologen
und
Umweltmediziner.
Neben anderen Umweltgeschädigten sind auch viele Amalgamvergiftete
als
psychisch krank fehldiagnostiziert
(Dr. M. Daunderer in einem Vortrag: "So haben ein Drittel der Langzeitpatienten
einer psychiatrischen Anstalt in Aachen entlassen werden können,
nachdem sie
vom Amalgam saniert und entgiftet worden sind" (21).)
8. Überprüfung der praktizierenden Zahnärzte zur Qualitätssicherung
und damit
Minderung der schädlichen Belastung durch Dentalwerkstoffe
8.1 Überprüfung des Gesundheitszustands von Zahnärzten
und damit ihrer
Tauglichkeit wegen deren z.T. fortgeschrittenen Hg-Intoxikation durch
den
Umgang mit Amalgam
8.2 Überprüfung ihres handwerklichen Könnens, das in vielen
Fällen durch deren
chronische Hg-Belastung unzureichend ist
9. Karies-Prophylaxe
9.1 Umfassende Aufklärung der Bevölkerung über gesunde
Ernährung durch die
Gesundheitsbehörden und mittels Unterrichtsfach in Schulen
9.2 Supplementierung von hochdosierten Vitalstoffen (Vitamine, Mineralstoffe
etc.) (Grundbetrag zu zahlen von den Gesetzlichen Krankenkassen zur
Erhaltung bzw. bei Amalgamgeschädigten - ca. 50 Millionen Amalgamträger
in der BRD - zur Verbesserung der Volksgesundheit)
9.3 Verbot für den Verkauf von Süßigkeiten an Kinder (wie
derzeit bei Alkohol
und Zigaretten)
9.4 Warnaufdruck des Bundesgesundheitsministeriums auf Süßigkeiten
(wie
derzeit bei Zigaretten)
9.5 Aufklärung über die Wirkung von Zahnpasten (Zerstörung
der Mundflora)
C. Epilog
Bündnis 90/Die Grünen haben auf ihrem Bundesparteitag vom 24./25.
November 2001
den Beschluß gefaßt, die Bundesregierung aufzufordern, die
Verwendung von
Dentalamalgam zu minimieren. Als Lösungsmöglichkeiten wurden
vorgeschlagen:
1. Amalgam-Verbot
2. Wegfall der kassenzahnärztlichen Vergütung für Amalgam
3. Erweiterung der Kontraindikationsliste
Die Vorschläge unter Punkt 2 und 3 beinhalten nicht die Aufklärung
über die Risiken des
Amalgams und die offizielle Anerkennung der Amalgam-Intoxikation. Dies
entspricht aus
folgenden Gründen nicht rechtsstaatlichen/ethischen Prinzipien und
ist daher abzulehnen:
- Fehlende Aufklärung der Bevölkerung und der Ärzteschaft
über die toxische
Gefahr des Amalgams >
> Weitere Vergiftung von Millionen amalgamtragender Bürger über
Jahre und
Jahrzehnte
> weitere Unwissenheit der Ärzte über die Amalgam-Intoxikation
und entsprechende Diagnose- und Therapieverfahren >
> menschliches Leid
> finanzieller Schaden für das Gesundheitswesen wegen Fehldiagnosen
und -therapien
(derzeit weltweit mehrere Billionen Dollar (!) (15))
> finanzieller Schaden für die Konjunktur wegen Amalgam
krankheitsbedingter Arbeits- und Produktionsausfälle (übersteigt
den o.g.
Schaden für das Gesundheitswesen ca. um das zehnfache (!) (15))
- Keine versicherungsrechtliche Anerkennung von Amalgamgeschädigten
>
> Weiterhin keine Übernahme der Diagnose- und Therapiekosten durch
die
Krankenkassen
> weiterhin keine Gewährung von Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrenten
>
> weitere Belastung der Sozialhilfe-Kasse, da viele Geschädigte
in finanzielle
Not geraten
Quellen
(1) Gefahrstoffliste gemäß § 4a der Gefahrstoffverordnung
und EG-Richtlinie 67/548/EWG "Quecksilber-verbindungen",
Veröffentlichung u.a. bei Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Hrsg.):
Gefahrstoffliste 1999, dort S. 462 f.
AB "Umwelt und Gesundheit" im GP: RESOLUTION zum Zahnfüllstoff
AMALGAM --- 3/2002 7
(2) Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 26.10.1993
(BGB1.I S. 1782), zul. geänd. durch
Verordnung vom 27.1.1999 (BGB1.I S. 50)
(3) Echeverria, D. et al.. Neurobehavioral effects from exposure to dental
amalgam Hg :new distinctions between
recent exposure and Hg burden, FASEB J 12, 1998, S. 971-980
(4) Kommission "Human-Biomonitoring" des Umweltbundesamtes:
Stoffmonographie Quecksilber - Referenz-und
Human-Biomonitoring-werte (HBM), Bundesgesundheitsbl- Gesundheitsforsch
-Gesundheitsschutz 42
(1999), S. 522-532
(5) Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für
Toxikologie, Universität Kiel 1997, S. 76-
82 mit weiteren Nachweisen
(6) Hanson, M.: Literaturliste zur Amalgamvergiftung. Zu beziehen bei:
Prof. Dr. Mats Hanson, Nils Pals väg 28,
S - 24014 Veberöd (Schweden), Tel./Fax: 0046 4685059
(7) Verfügung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main zu 65 Js 1708.4/91
vom 31.5.1996, dort S. 1
(8) Bundesrat-Drucksache 149/94
(9) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Widerspruchsbescheid
an die Stufenplanbeteiligten vom
21.7.1995, Unterzeichner: Domeyer, S. 17
(10) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Bescheid
an die pharmazeutischen Unternehmer vom
31.3.1995, Unterzeichner: Dr. A. Thiele, S. 7
(11) Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information
(Hrsg.): Diagnosenthesaurus ICD-10
Version 3.0 (Stand Januar 2000), Kennziffer T 88.7; http://www.dimdi.de
(12) Diagnoseschlüssel ICD-10 Version 1.3 (Stand Juli 1999), Kennziffer
T 88.7; http://www.dimdi.de
(13) Anfragen bei: - Bundesverband der naturheilkundlich tätigen
Zahnärzte in Deutschland e. V.,
Von-Groote-Str. 30, 50968 Köln;
- Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Human-Toxikologie e.V. (DGUHT),
Annastr. 28, 97072 Würzburg;
- Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner (dbu),
Scherrwiesenweg 16, 88316 Isny;
- Institut für Naturheilverfahren,
Uferstr. 1, 35037 Marburg;
- Institut für Umweltkrankheiten (IFU),
Im Kurpark 1, 34308 Bad Emstal;
- Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e.V. (IGUMED),
Bergseestr. 41, 79713 Bad Säckingen;
- Internationale Gesellschaft für Ganzheitliche Zahn-Medizin e. V.
(GZM),
Seckenheimer Hauptstr. 111, 68239 Mannheim;
- Ökologischer Ärztebund,
Fedelhoeren 88, 28203 Bremen
- Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte e.V. (BBFU)
Kölner Str. 131, 53879 Euskirchen
- Selbsthilfegruppe Amalgam,
c/o SEKIS, Albrecht-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin
(14) Daunderer, M.: Giftherde, Autoimmungifte, Psychogifte, Landsberg/Lech
1997, I-7.3.113, Vorwort zur 113.
Ergänzungslieferung S. 3
(15) Kuklinski, B., van Lunteren, I: Neue Chancen, Bielefeld 1998, S.
84
(16) Health Insurance Bureau: Amalgam Removal / A Road to Better Health?,
Stockholm County 1991
(17) Lichtenberg, H.: http://www.lichtenberg.dk
(18) Zahnärztliche Mitteilungen 14/91, S. 1373
(19) Stuttgarter Nachrichten vom 29.01.1999, Interview von Redakteur Wolfgang
Molitor mit dem stellvertretenden
Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Peter Kuttruff
(20) Krahn-Zembol, W.: Ohne Recht kein Kläger, Zeitschrift für
Umweltmedizin 6/1999, S. 336
(21) zitiert nach: Altmann-Brewe, J.: Zeitbombe Amalgam, München
1994, S. 51)
Arbeitsbereich "Umwelt und Gesundheit"
im Gesundheitsparlament
3/2002
Zusammenfassung des Treffens am 24.02.2002
Mit dem konstituierenden Treffen des AB "Umwelt und Gesundheit"
am Gründungstag des GP im November 2001 wurde die Notwendigkeit eines
alle Umwelterkrankte umfassenden Zusammen-schlusses bekräftigt. Dem
AB wurde somit eine einigende Aufgabe in dem Aufbau eines - noch zu bestimmenden
- Organs aufgetragen, das unsere schwachen Kräfte bündelt und
in der Öffent-lichkeit Gewicht gibt.
Allgemeines:
In der ersten Folgesitzung des AB`s haben wir uns vorgenommen, zuerst
unsere Zielsetzung genauer zu bestimmen (WAS?) und uns erst im zweiten
Schritt mit den Wegen (WIE?), also mit den Form- und Umsetzungsfragen
zu befassen, wobei auch zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Umsetzungen
zu unterscheiden sein wird.
Die Festlegung bestimmter Schwerpunktarbeitsgebiete orientiert sich zunächst
an den Arbeits-bereichen, die die Teilnehmer/innen repräsentieren
oder die ihren geplanten Projekten entsprechen. Für weitere umweltmedizinische
Themen, die vorerst nicht von den Teilnehmern beherrscht werden, müssen
dann Recherchen laufen bzw. unabhängige Fachleute zu Sachvorträgen
eingeladen werden.
Jede Sitzung wird mit einem Vortrag über eine bestimmte Noxe (PCB,
E-Smog etc.), bzw. Syndrom (MCS, CFS etc.) beginnen, um allen Beteiligten
einen angemessenen Kenntnisstand zu vermitteln. Dies soll Basis für
die Verabschiedung von Resolutionen zu den jeweiligen Themen und für
Aktions-vorschläge direkt im Anschluss sein.
Für die nächste Sitzung ist das Thema Elektrosmog vorgesehen,
die folgende befasst sich mit Zigarettenrauch, danach geht es um PCB,
schliesslich um MCS. Weitere, noch zu benennende Themen werden angegangen
werden. (Wir bitten entsprechende Fachleute um Mitarbeit).
Maximalforderungen, d.h. die ethisch konsequent durchdachte Folgerung
aus der Aufdeckung von systematischen Missständen, sollen im AB Ziel
der einzelnen Referate sein. Erfahrungsgemäss wird unsere Maximalforderung
- im Prozess der öffentlichen und behördlichen Auseinander-setzungen
und Verhandlungen mit den Minimalvorstellungen der Gegenseite konfrontiert
- schwer durchsetzbar sein. Wir waren uns aber einig, dass eine Selbstbeschneidung
von vornherein aufgrund des Kräfteverhältnisses der Sache (und
damit den Menschen) nur schaden kann. Immerhin geht es im umweltmedizinischen
Bereich nicht um die Befriedigung grundloser oder überkandidelter
Ansprüche, sondern um die Einforderung verbürgter Grundrechte.
Auch betrachten wir das Benennen von Missständen in ihrer realen
Dimension als eine ethische Verpflichtung und ein demokratisches Prinzip,
auf deren Grundlage erst ernsthafte Lösungsansätze zu denken
sind.
Spezielles:
Es wurden Anmerkungen gemacht:
- zur Rauchbelästigung im öffentlichen Raum
- zur multiplen Schadstoff-belastung von Heranwachsenden
- zu den Basics der Umweltmedizin - Toxikokinetik und Toxikodynamik
- zu Elektrosmog
- zum "German Marker" (An internationalen Küsten angeschwemmmte
Leichen werden auf ihren PCB/PCP-Gehalt im Fettgewebe untersucht - daran
werden sie als Deutsche identifiziert!
Hauptsächlich aber wurde bei dieser Sitzung wie angekündigt
das allen TeilnehmerInnen zur Vorbereitung vorab übermittelte Amalgam-Papier
diskutiert, zu dem Regina Nowack einen fakten- und aufschluss-reichen
Einführungsvortrag hielt. Die Inhalte dieses Beitrags finden sich
in der nachfolgenden Resolution zum Zahnfüllstoff Amalgam von 3/2002.
Die Resolution wurde nach Annahme der Verbesserungsvorschläge mit
1 Enthaltung und 6 Ja-Stimmen verabschiedet.
Sie wird versandt an: alle Parteien des Dt. Bundestages, einige Gewerkschaften,
Bundesgesund-heitsbehörden, WHO, einige Ärzteorganisationen,
Wissenschaftliche Institutionen, Patienten-organisationen, Juristische
Institutionen, Ausserparlamentarische Opposition.
Im weiteren wurde das Thema Finanzen kurz erörtert (Fundraising
im Namen des GP? Eigene Bildungsveranstaltungen zum Thema "Umwelt
und Gesundheit"?). Das Thema wird beim nächsten Mal fortgesetzt.
Auch die Frage der Erstattung von Reisekosten an weitgereiste AB-TeilnehmerInnen
wurde ebenso wie die Erstattung der Porto- etc.-kosten vertagt.
Einladung:
Die Sitzung verlief sehr krativ, in angenehmer kollegialer Atmosphäre
und wir hoffen, diesen guten Start des AB`s fortsetzen zu können.
Einen relevanten Einfluss auf die politische Lage wird er aber nur mit
vielfältiger Beteiligung bekommen. Wir laden nochmals ein, sich dem
Arbeitskreis anzuschliesen, um mit gemeinsamen Kräften die in einer
Demokratie machbare Lösung der Probleme anzugehen.
Das nächste Treffen des AB "Umwelt und Gesundheit" wird
stattfinden
Am: Sonntag, dem 12.05.2002,
von: 10.30 - ca. 16.30 Uhr,
bei: SEKIS (Selbsthilfe-Kontakt- u. Informationsstelle)
Albrecht-Achilles-Str. 65 (Eingang: Hinterhof)
10709 Berlin
im ersten Stock, Raum 1003
Zu SEKIS kommen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn-Linie U7: bis Adenauer Platz (Ku-damm in westlicher Richtung (=
Halensee) laufen, zweite Querstraße links)
Bus 119, 129: bis Lehniner Platz (Ku-damm in östlicher Richtung (=
Gedächtnis-kirche) laufen, erste Querstraße rechts)
Gegenstand der nächsten Sitzung werden sein:
- Elektrosmog (Einführungsvorträge, Diskussion, evtl. Verabschiedung
einer Resolution, evtl. Aktionsvorschläge)
- Der Entwurf zum "Gesamtforderungskatalog" (Allgemeine Zielvorstellungen
zur Verbesserung der umweltmedizinischen Situation)
- Finanzen des AB
gez.
Regina Nowack und Kathrin Otte
(Sprecherinnen des ABs)
----------------
15.11.2001
Info 1
der Arbeitsgruppe "Umwelt und Gesundheit"
im Gesundheitsparlament
Am 10.11.2001 fand die Gründungsversammlung
des Gesundheitsparlaments (GP, www.gesundheitsparlament.de) mit ca. 40
Teilnehmern in Berlin statt. Das GP ist ein Forum von nichtregierungsgebundenen
Organisationen, die das Grundrecht auf gesunde Entwicklung, Selbstbestimmung
und soziale Gerechtigkeit, also die Rechte von Patienten gegen ökonomische
Interessen im Gesundheitswesen durchsetzen will.
1. Die Charta und Geschäftsordung
Entgegen der vorgesehenen Tagesordnung forderten die Vertreter der anwesenden
Organisationen, Änderungswünsche in die Charta und die Geschäftsordnung
aufzunehmen, was mehrheitlich beschlossen wurde. Auch für die Zukunft
wurde eine progressive Veränderungs-möglichkeit der Charta sowie
der Geschäftsordnung beschlossen.
Die "Leitsätze für gesundheitsfördernde Politik"
konnten aus Zeitgründen nicht mehr zur Debatte gestellt werden.
1. 1
Die Entwürfe der Charta und einer vorläufigen Geschäftsordnung
wurden diskutiert, teilweise korrigiert und schließlich verabschiedet.
Für die Fraktion der Umwelt-geschädigten war insbesondere folgendes
von Belang:
Ihr Antrag war erfolgreich,
- einen Zusatz aufzunehmen, daß ein weiteres Ziel des GP die offizielle
Anerkennung auch anderer als sog. "Norm-Erkrankungen" (z.B.
Umwelterkrankungen) ist
- zu Punkt 3 der Charta zum
Weg der Anliegen des GP einen zusätzlichen - noch zu formulierenden
- Text speziell die umweltmedizinische Situation betreffend aufzunehmen
IhrAntrag scheiterte,
- die Streichung des Satzes vorzunehmen, das GP verstehe sich im Kontext
einer internationalen "von der WHO angeführten Bewußtseinsbildung
für nachhaltig gesunde Entwicklung." Dies obwohl nachgewiesen
wurde, daß die WHO gerade nichts Wesentliches zu einer solchen Bewußtseinsbildung
beiträgt, sondern vielfach mit der Industrie liiert ist und sich
gegen die Gesundheitsinteressen der Bevölkerung stellt. - Damit erkennt
das GP paradoxer-weise einen wesentlichen Faktor des Systems an, gegen
das es sich eigentlich richtet.
- demokratische Kontrollmechanismen
für die SprecherInnen des GP fest-zuschreiben, um Alleingängen,
z.B. die Vertretung nicht abgestimmter Meinungen, - wie es leider in der
Selbsthilfe vorgekommen ist - entgegenzuwirken
2. SprecherInnen des GP
Als SprecherInnen des GP wurden (wieder)gewählt: Silvia Heyer und
Theo Petzoldt
Als Delegierte des GP für
den Förderverein Gesundheitsparlament wurden gewählt: Ellis
Huber und Daja Mullins
3. Arbeitsgruppen
Bildung der Arbeitsgruppen (weitere sind möglich) und im Anschluß
kurze Vorstellung der AGs im Plenum:
- Integrative Medizin
- Patientenrechte
- Umwelt und Gesundheit
- Von der Krankenkasse zur Bürgerversicherung
4. Die Arbeitgruppe (AG)
"Umwelt und Gesundheit"
4.1
Das Arbeitsgruppentreffen fand leider wegen des Zeitverzugs durch die
Änderung der Charta und der Geschäftsordnung in grosser Hektik
statt. Deswegen kam man über eine kurze Vorstellung der Teilnehmer
mit Angabe ihrer persönlichen Zielsetzung sowie einer von einer Vertreterin
von Frau Dr. Stöcker (PI) vorgenommenen Skizzierung eines Kurz-Programms
zu den Aufgaben der AG nicht hinaus. Dieses Kurz-Programm wurde von den
Teilnehmern z.T. korrigiert und ergänzt, blieb aber zu unausgereift,
als daß es hier vorgestellt werden könnte.
Wir sehen die Notwendigkeit, uns zuallererst in einem freien Diskurs Gedanken
über die Gesamtsituation und unsere Zielsetzungen zu machen. Erst
die gemeinsame, im demokratischen Diskussionsprozeß gewonnene fundierte
Einschätzung kann die Basis dafür sein, unsere Aufgabenbereiche
sinnvoll zu benennen und zu gestalten und danach unsere zukünftigen
politischen Aktivitäten auszurichten.
Wir werden in Kürze gesondert (siehe dazu auch unten Punkt 4.5) alle
uns bisher bekannten Zielsetzungen von Umweltorganisationen auflisten
und für alle Interessenten öffentlich vorstellen. Diese Diskussions-grundlage
bitten wir, in einem gemeinsamen demokratischen Prozeß zu ergänzen,
zu korrigieren und zu konkretisieren.
4.2
Die Teilnehmer der AG waren:
- Eine Chemikaliengeschädigte
- Eine Chemikaliengeschädigte und Elektrosensible, Mitglied in einer
Organisation gegen Wissenschaftsfälschung und in der Ethik-Schutz-Kommission
- Eine Silikongeschädigte
- Eine Vertreterin der MCS-Selbsthilfe Umweltgeschädigter, Hamburg
- Eine Vertreterin der SHG Amalgam, Berlin
- Eine Vertreterin von Haut Selbsthilfe e.V., Internat. Verein für
Umweltkranke, Saarland
- Eine Vertreterin der
PI, (von Frau Dr. Stöcker)
- Eine Vertreterin des Dt. Allergie-Asthma-Bundes und des Antiraucherbundes,
Berlin
- Ein Vertreter des Nichtraucherbundes Berlin e.V.
- Ein Vertreter des Biochemischen Vereins (Schwerpunkt: Ernährung,
Konsum-verhalten)
- Ein Vertreter von pro agora, Gesellschaft für nachhaltige Stadtkultur
e.V. (alternative Technologien)
- Ein Vertreter der Uni Leipzig (Suchtprojekte)
- Eine Politologin in Vertretung von Frau Dr. Stöcker (PI)
4.3
Wahl einer SprecherIn der AG: Regina Nowack (SHG Amalgam, Berlin)
Wahl einer stellvertretenden SprecherIn der AG: Kathrin Otte (MCS-Selbsthilfe
Umweltgeschädigter, Hamburg)
4.4
Ein nächstes Treffen der AG ist für Mitte Februar (wahrscheinlich
Samstag 16.02.2002) in Berlin geplant. (Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.)
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme aller Bereiche der Umwelt-organisationen,
womit sowohl umweltmedizinisch orientierte Patienten als auch Ärzte,
Wissenschaftler und Juristen (organisiert wie Einzelpersonen) gemeint
sind. Je größer unsere Fraktion wird desto besser!
4.5
Zur Vorbereitung des Treffens:
Damit sich die AG "Umwelt und Gesundheit" im GP tatsächlich
für die mehrheitlichen Zielsetzungen der Betroffenen engagieren kann,
fänden wir es sinnvoll, wenn möglichst viele Initiativen schon
vor einem nächsten Treffen beginnen würden, gemeinsam ein entsprechendes
Aktionsprogramm zu entwickeln. Dies könnte z.B. in einem chatroom
auf einer der zentralen webpages geschehen. Wie bereits oben erwähnt,
wollen wir in Kürze zusammengetragene Ideen öffentlich vorstellen.
(Web-Adresse wird bekannt gegeben.) Wir plädieren für eine große
Beteiligung an diesem Arbeitsprozeß und einen demokra-tischen Zusammenschluß,
weil nur so notwendiger Druck auf die Verant-wortlichen ausgeübt
werden kann.
Mit guten Wünschen für
Sie und unsere gemeinsame Arbeit sowie besten Grüßen
gez. Regina Nowack Kathrin
Otte
(Sprecherin der AG) (stellvertretende Sprecherin der AG)
r.nowack@arcormail.de kathrin.otte@gmx.net
8.1.2002: Antwort auf Frau Dr. Stöckers Brief bzgl. Amalgam (s.u.
von Okt. 01)
Frau Dr. Stöcker vom Bündnis PI gibt für das Aktions-
und Arbeitsprogramm für das
Jahr 2002 bzgl. Amalgam an: "Stop der Finanzierung von Amalgamfüllungen
durch die Krankenkassen; statt dessen Finanzierung von Ersatzmaterialien..."
Mit diesem Vorschlag ist gemeint, daß künftig Kassenzahnärzte
von den Kassen nicht mehr wie bisher ausschließlich das billige
Amalgam erstattet bekämen, sondern den etwas teureren Kunststoff
oder Zement. Auf diese Weise würden die Zahnärzte aus einkommens-orientierten
Gründen natürlich nur noch Kunststoff oder Zement verwenden.
Bei diesem Vorhaben würde aber weder eine Aufklärung über
die Gefahren des Amalgams (also auch über die meist schon reichlich
in den Zähnen von Patienten befindlichen Amalgam-füllungen)
noch eine Anerkennung der Amalgam-Intoxikation erfolgen.
Es wäre also eine "politische" Lösung, um einerseits
aus den medizinisch zwingenden Gründen die künftige Amalgamanwendung
zu reduzieren, andererseits aber das offizielle Eingeständnis der
hohen und häufigen Risiken von Amalgam zu umgehen, weil damit evtl.
auch die Frage eines fahrlässigen Versäumnisses, gar vorsätzlichen
Handelns der Verantwortlichen auftauchte.
Dieses Modell verfolgt also die Interessen von Politik und Industrie zulasten
der Bevölkerung.
Aus ethischen/rechtsstaatlichen und zudem auch aus volkswirtschaftlichen
Gründen wird das o.g. Modell von der Mehrheit der umweltmedizinischen
Patientenverbände abgelehnt.
Die konkreten Gründe dazu sind:
(1) Fehlende Aufklärung der Bevölkerung und der Ärzteschaft
über die toxische Gefahr des Amalgams à
- Weitere Vergiftung von Millionen amalgamtragender Bürger über
Jahre und Jahrzehnte
- weitere Unwissenheit der Ärzte über die Amalgam-Intoxikation
und entsprechende Diagnose- und Therapieverfahren
à - menschliches Leid
- finanzieller Schaden für das Gesundheitswesen wegen Fehldiagnosen
und -therapien (derzeit weltweit mehrere Billionen Dollar (!) [1])
- finanzieller Schaden für die Konjunktur wegen Amalgam-krankheitsbedingter
Arbeits- und Produktionsausfälle (übersteigt den o.g. Schaden
für das Gesundheitswesen ca. um das zehnfache (!) [1]
(2) Keine versicherungsrechtliche Anerkennung von Amalgamgeschädigten
à
- Weiterhin keine Übernahme der Diagnose- und Therapiekosten durch
die Krankenkassen
- weiterhin keine Gewährung von Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrenten
à weitere Belastung der Sozialhilfe-Kasse, da viele Geschädigte
in finanzielle Not geraten
Daher ist Konsens der Mehrheit der umweltmedizinischen Patientenverbände
(der Frau
Dr. Stöcker durchaus bekannt ist):
- Sofortiges Amalgam-Verbot
- Uneingeschränkte Aufklärung über die Amalgamrisiken
- Offizielle Anerkennung der Amalgam-Intoxikation
Es ist klar, daß Politik und Industrie niemals die Haftung für
ihr Tun und Unterlassen und damit für die durch Amalgam eingetretenen
Schäden übernehmen wird. Diese Gerechtig-keit wird es nicht
geben. Aber es muß endlich wenigstens insofern ehrlich und verant-wortungsvoll
mit den Bürgern umgegangen werden, daß man sie vor weiteren
Gesund-heitsschädigungen durch Amalgam allumfassend schützt.
Das verlangt unser Grundgesetz. "Jeder hat das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit" (Art. 2 (2) GG)
Da die Zielsetzung des GP lautet, "das Recht der Menschen auf Würde,
Gesundheit, soziale Gerechtigkeit, Lebensfreude durchzusetzen", sollten
wir in der Amalgamfrage keine faulen Kompromisse eingehen.
Im übrigen:
Selbstverständlich soll mit einem Amalgamverbot die individuelle
Freiheit nicht eingeengt werden. Wer über alle Risiken des Amalgams
aufgeklärt wurde und dennoch Lust hat, seine Zähne mit Amalgam
versorgen zu lassen, sollte diese Möglichkeit erhalten, so wie auch
der "Genuß" von Alkohol, Tabak und dergleichen erlaubt
ist. Allerdings wäre dann ein Zuschlag bei den Krankenkassenbeiträgen
wegen der bewußt eingegangenen Gesundheitsgefährdung (der eigenen
Person sowie des Zahnarztes) angebracht.
Neben den o.g. Hauptforderungen wurden bereits folgende weitere konkrete
Punkte zu einem Amalgam-Aktionsprogramm zusammengetragen, das zu ergänzen
und korrigieren ist:
- Amalgamverbot
- Anerkennung der Amalgamkrankheit (liegt theoretisch mit dem
Diagnosenthesaurus ICD-10 vor, muß aber praktisch noch durchgesetzt
werden insbesondere bei
- Kranken-, Rentenkassen und anderen Versorgungsanstalten.
- Aufnahme der Thematik "Amalgam-Intoxikation" in den Lehrplan
der
medizinischen Fakultäten.
- Information der Zahnärzte und Ärzte über Sanierungs-/Entgiftungsmaß-
nahmen.
- Kostenübernahme der Krankenkassen für:
- Entfernung von Amalgamfüllungen unter ausreichenden
Schutzmaßnahmen.
- Ersatzrestaurationen mit Alternativmaterialien (Zement, Kompositen),
individuell auszutesten.
- Kiefersanierung bei evtl. bestehenden Schwermetallherden (Extraktion
von Zähnen, Ausfräsen des Kiefers, Laboranalysen des Wundmaterials
zur Verlaufskontrolle).
- Systemische Entgiftungstherapie mit geeigneten schul- oder alternativ-
medizinischen Methoden ggf. unter laborchemischer Kontrolle der Gift-
ausscheidung.
- Finanzierungskonzept
- Einsparung der Krankenkassen wegen des drastischen Rückgangs von
Nachfolgeerkrankungen des Amalgams
- Bildung eines Gremiums mit ausgewiesenen seriösen Wissenschaftlern,
Ärzten, Juristen, Patienten... zur:
- Überprüfung von offiziellen umweltmedizinischen Einrichtungen,
zahnärztlichen Vereinigungen und anderen zur Amalgamlobby gehörenden
Organisationen auf ihre Seriosität und ggf. deren Auflösung
bzw. personelle
Umbesetzung.
- künftigen Beteiligung im Gesundheitswesen bei der Erfassung und
-bewertung von Gesundheitsgefahren
- Einrichtung eines Entschädigungsfonds für die Härtefälle
unter den Amalgam-
geschädigten.
- Erwerbsunfähigkeit noch vor Eintritt ins Berufsleben, sodaß
nie eine Rente
bezogen werden kann
- Schwerbehinderung/Pflegebedürftigkeit durch Amalgam
- etc.
- Untersuchung von Psychiatrieinsassen durch unabhängige Toxikologen
und Umweltmediziner.
- Viele Amalgamvergiftete sind als psychisch krank fehldiagnostiziert
(Dr. M. Daunderer in einem Vortrag: "So haben ein Drittel der Langzeit-
patienten einer psychiatrischen Anstalt in Aachen entlassen werden können,
nachdem sie vom Amalgam saniert und entgiftet worden sind" [2].
- Überprüfung der praktizierenden Zahnärzte zur Qualitätssicherung
und damit Minderung der schädlichen Belastung durch Dentalwerkstoffe
- Überprüfung des Gesundheitszustands von Zahnärzten und
damit ihrer
Tauglichkeit wegen deren z.T. fortgeschrittenen Hg-Intoxikation durch
den Umgang mit Amalgam
- Überprüfung ihres handwerklichen Könnens, das in vielen
Fällen durch
deren chronische Hg-Belastung unzureichend ist
- Karies-Prophylaxe:
- Umfassende Aufklärung der Bevölkerung über gesunde Ernährung
durch die
Gesundheitsbehörden und mittels Unterrichtsfach in Schulen
- Supplementierung von hochdosierten Vitalstoffen (Grundbetrag zu zahlen
von
GKV zur Erhaltung bzw. bei Amalgamgeschädigten - ca. 90 % der
Erwachsenenbevölkerung - zur Verbesserung der Volksgesundheit)
- Verbot der Kooperative Zahnärzteschaft und Zuckerindustrie
- Verbot für den Verkauf von Süßigkeiten an Kinder
- Warnaufdruck des BGM auf Süßigkeiten (wie bei Zigaretten)
- Warnung vor Zahnpasten und ähnlichem (Zerstörung der Mundflora)
Regina Nowack
Quellen:
[1] Kuklinski, B., van Lunteren, I: Neue Chancen, Bielefeld 1998, S.
84
[2] zitiert nach: Altmann-Brewe, J.: Zeitbombe Amalgam, München 1994,
S. 51
Vorbereitungspapier
für eine AG "Gesundheit und Umwelt"
(vom Okt. 01)
Aus einem Brief von Frau Dr. Birgit Stöcker vom Bündnis P I
(Politischer Arbeitskreis von Patienten-Initiativen Umwelterkrankter)
10/01
"Zum
Aktions- und Arbeitsprogramm:
Für das Jahr 2002 würde ich mit Forderungen nach
1. Amalgamverbot sowie einer
2. Humanverträglichen Elektrotechnik beginnen.
Zu 1.:
· Stop der Finanzierung von Amalgamfüllungen durch die Krankenkassen;
statt dessen
· Finanzierung von Ersatzmaterialien nach individueller Verträglichkeit
Zu 2.:
· Einflußnahme auf die Überarbeitung der Verordnung
über elektromagnetische Felder (im wesentlichen Aufnahme des Vorsorgeaspektes
und Minimierungsgebotes sowie Grenzwertsenkung)
· Fokusierung auf optimale Minimierung durch technische Lösungen
(nicht allein Grenzwertdiskussion)
· Zum Schwerpunkt Mobilfunk:
Einführung eines Umweltmanagements, mit welchem alle Sender auf eine
Leistungsreduzierung hin überprüft werden.
Durchsetzung von Vorsorgewerten
Berücksichtigung "nichtthermischer" Wirkungen
Entwicklung gesundheitsschonender Technologie, im Sinne von biologisch
verträglicher Signalisierung
Schutzmaßnahmen in Form
einer 3-Zonen-Einteilung:
A. Industriezonen - Mit weitestgehender Grenzwertabsenkung -Funkverkehr
aus wirtschaftlicher Notwendigkeit
B. Mischzonen - Mit Vorsorgewerten auf tiefstmöglichem Stand -Funkverkehr
mit punktuell 'handyfreien' Schutzzonen
C. Wohn- u. Erholungszonen - Senderfrei - Menschenschutzgebiete
Sowohl zu Punkt 1 als auch
2 müßte im Gesundheitsparlament ein Beschluß gefaßt
werden.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Birgit Stöcker
|