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Geschäftsordnung
des Gesundheitsparlaments
Verabschiedet auf der Gründungsversammlung am 10.11.01
im Rathaus Schöneberg
§1 Grundlage zur stimmberechtigten Teilnahme am Gesundheitsparlament
ist das Delegationsverfahren. Pro gesundheits- und gemeinwohlorientierte,
nichtregierungsgebundene Organisation (NRO) kann eine Person delegiert
werden. Überregionale und regionale Gruppengliederungen können
gleichzeitig delegieren. Der Nachweis der Delegation erfolgt über
die Erklärung einer entsprechenden Legitimation der entsendenden
Organisation.
§2 Die Versammlungen des GP finden mindestens einmal im Kalenderjahr
statt.
§3 Die Delegierten werden unter Bekanntgabe der Tagesordnung und
des Zeitplanes unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 4
Wochen schriftlich eingeladen.
§4 Das GP wählt seine SprecherInnen und zwei BeisitzerInnen
für den Vorstand des Fördervereins Gesundheitsparlament e.V.
Die SprecherInnen des GP und der
Vorstand des Fördervereins GP bilden zusammen mit einer SprecherIn
aus jedem Arbeitsbereich, die von diesen gewählt werden, den ständigen
Arbeitsausschuss des GP.
§5 Abstimmungen
JedeR Delegierte hat eine Stimme. Abgestimmt wird per Handzeichen oder
auf Antrag in einem anderen geeigneten Verfahren. Eine Vertretung in der
Stimmabgabe ist unzulässig.
§6 Beschlüsse werden von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern
mit
einfacher Mehrheit gefaßt und sind von den ProtokollführerinneN
schriftlich festzuhalten.
§7 Geschäftsordnungsänderungen können nur mit 2/3
Mehrheit der stimmberechtigten erschienen Mitglieder beschlossen werden.
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Verfahrensablauf
für eine Versammlung des Gesundheitsparlaments:
1. Eintragung in die Anwesenheitsliste
2. Begrüßung der Anwesenden durch Sitzungsleitung
3. Feststellung der Richtigkeit des letzten Protokolls
4. Tagesordnungsergänzung
5. Führen einer Redeliste durch die Sitzungsleitung
6. Wahl von SprecherInnen des GP und 2 Delegierten für Förderverein
GP
7. Wahl von jeweils 1 SprecherIn für Arbeitsbereiche / Handlungsfelder
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Selbstverständnis
des Gesundheitsparlaments
Das Gesundheitsparlament versteht sich als partizipatorische Versammlung,
die sich aus Delegierten von Gruppen, Organisationen, Vereinen und Verbänden
zusammensetzt, die in ihrer Arbeit dem Gemeinwohl und der Gesundheitsförderung
verpflichtet sind. Diese Delegiertenversammlung repräsentiert gesundheitsförderliche
Potentiale der Nation und vertritt gesundheitspolitische Interessen der
Bürgerinnen und Bürger.
Das Ziel des Gesundheitsparlamentes ist es, das Recht der Menschen auf
Würde, Gesundheit, soziale Gerechtigkeit, Lebensfreude - also auf
gesunde Entwicklung - durchzusetzen.
Wir bilden das Netzwerk der nicht-regierungsgebundenen Organisationen
(NROs), das die nationale Selbstorganisation der gesundheitlichen Bedürfnisse
zum Ziel hat.
Wir wollen eine neue politische Kultur der interdisziplinären Kommunikation
und des ganzheitlich-verantwortungsbewußten Handelns, das unbürokratisch
human der Lebensqualität des Menschen verpflichtet ist.
Gesunde Entwicklung stiftet neues Gemeinschaftsleben. Lebensfrohes Gemeinschaftsleben
fördert gesunde Entwicklung.
(siehe auch Berliner Charta für Gesundheit und Leitsätze für
gesundheitsfördernde Politik)
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